Zweirad Klassen
Führerscheinklasse A / A2 / A1 / AM und Schlüsselzahl B196
Hier findest du Informationen über die Führerscheinklassen und unsere Ausbildungsfahrzeuge!
Kawasaki Z650
FÜHRERSCHEIN
Klasse A
Was darf ich fahren?
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
MINDESALTER
24 Jahre
20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
Einschluss der Klassen
A2, A1, AM
Kawasaki Z650
Honda CMX500
FÜHRERSCHEIN
Klasse A2
Was darf ich fahren?
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Leistung: maximal 35 kW.
Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.
Mindestalter
18 Jahre
Einschluss der Klassen
A1, AM
KTM Duke125
Honda MSX125
FÜHRERSCHEIN
Klasse A1
Was darf ich fahren?
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
MINDESALTER
16 Jahre
Einschluss der Klassen
AM
Peugeot Speedfight 4
FÜHRERSCHEIN
Klasse AM
Was darf ich fahren?
- Krafträder
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Krafträder
Krafträder mit einer bbH von maximal 45 km/h erreichen können. Maximal von 50 ccm. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen.
Zweirädrige Krafträder
Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.
Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden.
Dreirädrige Krafträder
Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Höchstens 50 ccm. Die maximale Nutzleistung auch bei Elektromotor ist 4 kW.
Vierrädrige Krafträder
Die letzte Gruppe der Fahrzeugtypen, welche im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert werden, sind die Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Die Masse der Batterien spielt bei diesem Wert keine Rolle.
Zu diesem Fahrzeugtyp zählen beispielsweise Minicars.
MINDESALTER
16 Jahre
Einschluss
Mofa
Vespa Primavera 125
Peugeot Speedfight 125
FÜHRERSCHEIN
Schlüsselzahl B196
Was darf ich fahren?
Krafträder der Klasse A1 mit Autoführerschein fahren!
Leichtkrafträder (Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, fahren dürfen, wenn sie die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind.
MINDESALTER
25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B