Auto und Anhänger

Hier findest du alles, was du über die Klasse B und das Fahren mit Anhänger wissen musst. Starte jetzt durch!

AUTO UND ANHÄNGER

PKW-Führerschein

Klasse B197 I B I B-Automatik

Egal ob entspanntes Automatikfahren oder die volle Flexibilität mit Schaltung – wir machen dich fit für den Führerschein Klasse B!
Mit dem B197 clever kombiniert, lernst du beides
und startest ganz entspannt durch.
Wähle die Ausbildung, die perfekt zu dir passt, und genieße deine Freiheit auf der Straße.


Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Mit dem B-Führerschein dürfen Sie auch Fahrzeuge der Klassen AM und L fahren.
Zur Klasse AM gehören z. B. Krafträder, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht übersteigt.
Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren?
Ein Anhänger darf aber auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, solange die Kombination aus Pkw und Anhänger insgesamt nicht mehr als 3500 kg wiegt. In dieser Zahl ist das Gewicht der Ladung bereits integriert.

Mindestalter:
Ist 17 bzw. 18 Jahre alt

  • Anmeldung ab 16 ½ Jahren
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Fahrberechtigung wird erst am 17. Geburtstag ausgehändigt – vorher ist das Fahren trotz bestandener Prüfung nicht erlaubt
  • Bis zum 18. Geburtstag ist das Fahren ausschließlich in Begleitung der in die Fahrberechtigung eingetragenen Personen erlaubt
  • Fahrerlaubnis nur in Deutschland und Österreich gültig
  • EU-Kartenführerschein kann ab dem 18. Geburtstag bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden

Einschluss der Klassen:
AM und L

Für die Prüfungsbescheinigung zum Fahren ab 17 Jahre:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung der Fahrschule


Für die Begleitperson:

  • Pro Begleitperson eine ausgefüllte Zusatzerklärung
  • Kopie des Führerscheins

 

WORAUF WARTEST DU?

Zeit ist Leben – Mach’s kompakt!

In unserem stressigen Alltag zählt jede Minute.
Mein Motto ist klar:
Mach’s kompakt mit dem Intensivkurs!
Wir bringen dich effizient
und ohne Zeitverschwendung ans Ziel.

ANHÄNGER-Führerschein BE

Klasse BE

Egal ob entspanntes Automatikfahren oder die volle Flexibilität mit Schaltung – wir machen dich fit für den Führerschein Klasse B!
Mit dem B197 clever kombiniert, lernst du beides
und startest ganz entspannt durch.
Wähle die Ausbildung, die perfekt zu dir passt, und genieße deine Freiheit auf der Straße.


Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Mit dem B-Führerschein dürfen Sie auch Fahrzeuge der Klassen AM und L fahren.
Zur Klasse AM gehören z. B. Krafträder, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht übersteigt.
Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren?
Ein Anhänger darf aber auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, solange die Kombination aus Pkw und Anhänger insgesamt nicht mehr als 3500 kg wiegt. In dieser Zahl ist das Gewicht der Ladung bereits integriert.

Mindestalter:
Ist 17 bzw. 18 Jahre alt

  • Anmeldung ab 16 ½ Jahren
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Fahrberechtigung wird erst am 17. Geburtstag ausgehändigt – vorher ist das Fahren trotz bestandener Prüfung nicht erlaubt
  • Bis zum 18. Geburtstag ist das Fahren ausschließlich in Begleitung der in die Fahrberechtigung eingetragenen Personen erlaubt
  • Fahrerlaubnis nur in Deutschland und Österreich gültig
  • EU-Kartenführerschein kann ab dem 18. Geburtstag bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden

Einschluss der Klassen:
AM und L

Für die Prüfungsbescheinigung zum Fahren ab 17 Jahre:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung der Fahrschule


Für die Begleitperson:

  • Pro Begleitperson eine ausgefüllte Zusatzerklärung
  • Kopie des Führerscheins

 

WORAUF WARTEST DU?

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In unserem stressigen Alltag zählt jede Minute.
Mein Motto ist klar:
Mach’s kompakt mit dem Intensivkurs!
Wir bringen dich effizient
und ohne Zeitverschwendung ans Ziel.

ANHÄNGER-Führerschein B96

Schlüsselzahl B96

Egal ob entspanntes Automatikfahren oder die volle Flexibilität mit Schaltung – wir machen dich fit für den Führerschein Klasse B!
Mit dem B197 clever kombiniert, lernst du beides
und startest ganz entspannt durch.
Wähle die Ausbildung, die perfekt zu dir passt, und genieße deine Freiheit auf der Straße.


Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Mit dem B-Führerschein dürfen Sie auch Fahrzeuge der Klassen AM und L fahren.
Zur Klasse AM gehören z. B. Krafträder, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht übersteigt.
Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren?
Ein Anhänger darf aber auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, solange die Kombination aus Pkw und Anhänger insgesamt nicht mehr als 3500 kg wiegt. In dieser Zahl ist das Gewicht der Ladung bereits integriert.

Mindestalter:
Ist 17 bzw. 18 Jahre alt

  • Anmeldung ab 16 ½ Jahren
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Fahrberechtigung wird erst am 17. Geburtstag ausgehändigt – vorher ist das Fahren trotz bestandener Prüfung nicht erlaubt
  • Bis zum 18. Geburtstag ist das Fahren ausschließlich in Begleitung der in die Fahrberechtigung eingetragenen Personen erlaubt
  • Fahrerlaubnis nur in Deutschland und Österreich gültig
  • EU-Kartenführerschein kann ab dem 18. Geburtstag bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden

Einschluss der Klassen:
AM und L

Für die Prüfungsbescheinigung zum Fahren ab 17 Jahre:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste Hilfe Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung der Fahrschule


Für die Begleitperson:

  • Pro Begleitperson eine ausgefüllte Zusatzerklärung
  • Kopie des Führerscheins

 

WORAUF WARTEST DU?

Zeit ist Leben – Mach’s kompakt!

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Montag, 07.09.2026 – 17.30 Uhr

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