Bist du krank GEWORDEN?
Du hast Prüfung und wirst krank. Was musst du tun?
Was tun wenn du Prüfung hast und krank wirst?
Wir wünschen dir alles Gute und eine schnelle Genesung!
Die unten stehenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die theoretische und praktische Prüfung!
Was musst du tun, wenn du nicht an der Prüfung teilnehmen kannst?
Wenn du deinen Prüfungstermin nicht wahrnehmen kannst, liegt es in deiner Verantwortung, dies dem TÜV SÜD mitzuteilen.
Damit keine unnötigen Gebühren anfallen, beachte bitte diesen Ablauf:
1. Meldung der Nichtteilnahme
Sobald du merkst, dass du nicht teilnehmen kannst, informiere unverzüglich und vor dem Termin das Kundenservicecenter des TÜV SÜD.
Zusätzlich musst du bitte auch uns (deine Fahrschule) sofort Bescheid geben.
>> Hier ist der Link um die Meldung direkt bei TÜV-SÜD zu machen: Meldung der Nichtteilnahme <<
2. Nachweis im Krankheitsfall
Solltest du am Prüfungstag krank sein, hast du bis zu 7 Tage nach deinem Termin Zeit, ein ärztliches Attest beim TÜV SÜD einzureichen.
Nur so entfällt die Prüfungsgebühr.
Erforderliche Angaben im Attest
Damit der TÜV das Attest anerkennt, muss daraus klar hervorgehen, dass du im Zeitraum vom [tt.mm.jjjj] bis [tt.mm.jjjj] prüfungsunfähig warst.
Folgende Punkte müssen enthalten sein:
Titel: Attest
Deine Daten: Vor- & Nachname, Anschrift, Geburtsdatum
Art der Prüfung: (Theoretische oder praktische Fahrprüfung)
Bestätigung vom Arzt: Unterschrift, Praxisstempel und Ausstellungsdatum
⚠️ Wichtiger Hinweis zum Verwendungszweck
Falls ein Verwendungszweck auf dem Attest steht, muss dieser „Zur Vorlage beim TÜV SÜD“
Achtung: Ein Attest für den Arbeitgeber, die Schule oder die Fahrschule reicht für den TÜV nicht aus, um die Gebühr zu stornieren!
